Allgemeine Informationen
Parkplätze für PKW und auch für Fahrräder stehen in ausreichender Zahl in der Nähe des Festzelts zur Verfügung.
Bitte beachtet die Beschilderung vor Ort.
Folgende Orte erreichst Du auf unserem Festgelände barrierefrei:
Zelt, Essens- und Getränkestände, Parkplatz. Die WC-Anlagen sind nur über Stufen erreichbar.
Liste mit Hotels in der Nähe:
- Hotel Gasthof Rössle in Aufheim (300 m vom Festplatz)
- Hotel Feyrer in Senden (3 km vom Festplatz)
- Landgasthof Krone in Wullenstetten (3 km vom Festplatz)
- Gasthaus Goldene Traube in Witzighausen (4 km vom Festplatz)
- Bereitschaftsdienst / First-Responder findest Du am Eingang vom Festzelt
- Defibrillatoren befinden sich an der Feuerwehr und im Festbüro
- Den Sicherheitsbeaufragten findest Du im Festbüro
- Feuerwehr / Rettungsdienst haben die Telefonnummer 112
- Polizei hat die Telefonnummer 110
Allgemein gilt:
- Das Retten von Personen steht im Vordergrund.
- Ruhe bewahren, gemäß den Notfallplänen handeln, nicht in Panik geraten.
- Entstehungsbrände mit den vorhandenen Feuerlöschmitteln bekämpfen. (Feuerlöscher befinden sich im Zelt an den Seiten)
- Im Brandfall ruhig das Festgelände verlassen und sich am Sammelplatz einfinden, ggf. Kinder und Menschen mit Gehbehinderung helfen
- Bei Verletzungen den nächsten Ersthelfer/die nächste Ersthelferin aufsuchen.
Allgemeine Bedingungen
- Der Einlass zu den Abendveranstaltungen am Freitag und Samstag ist nur mit gültiger Eintrittskarte (Ticket) möglich.
- Jugendliche/Kinder unter 16 Jahren erhalten Einlass zu unseren Abendveranstaltungen am Freitag und Samstag nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person. Eine (schriftliche) Übertragung der Erziehungsaufgabe ("Muttizettel") an eine erziehungsbeauftragte Person wird vom Veranstalter nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass ein Autoritätsverhältnis zwischen der begleitenden erziehungsbeauftragten Person und dem oder der Minderjährigen besteht.
Jugendliche unter 18 Jahren beachten bitte die zusätzlichen Informationen zum Jugendschutz. - Der Besucher erklärt sich beim Einlass damit einverstanden, eine Leibes- sowie Taschenvisitation vom Sicherheitsdienst vornehmen zu lassen. Ist der Besucher damit nicht einverstanden, kann ihm der Einlass verwehrt werden. Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes und des Veranstalters ist zu jeder Zeit Folge zu leisten.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor Besuchern den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Verweigerungsgründe können beispielsweise ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers oder eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung sein. Ein Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten besteht für diesen Fall nicht.
- Das Mitbringen von spitzen und gefährlichen Gegenständen, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist generell untersagt. Ebenso Pfeffersprays oder andere Reizstoffe.
- Jede gewerbsmäßige Handlung seitens der Besucher ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt.
- Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln auf das Festgelände ist verboten.
- Das Ticket ist sorgfältig aufzubewahren. Der aufgedruckte Barcode wird zur Prüfung, ob ein gültiges Ticket vorliegt, verwendet.
- Das Ticket wird beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände entwertet, dafür erhält der Gast ein Armband. Das Armband berechtigt nur zum Betreten der jeweiligen Veranstaltung(en). Ein entwertetes Ticket berechtigt nicht mehr zum Eintritt.
- Der Besucher hat keinen Anspruch auf Ersatz bei Verlust des Tickets.
- Eine Rückgabe bereits gekaufter Tickets ist nur in Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) mit entsprechendem Nachweis möglich. Die letztendliche Entscheidung trifft der Veranstalter.
- Der Besucher hat keinen Anspruch auf einen Sitzplatz und eine freie Sicht zur Bühne. Es gilt allgemein eine freie Platzwahl.
- Wird eine Veranstaltung noch vor Beginn abgesagt oder verschoben, so hat der Besitzer des Tickets einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Diese erfolgt in der Regel über das gleiche Zahlungsmittel bzw. Konto, welches zur Bezahlung verwendet wurde.
Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkauf ist nur zu privaten Zwecken gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als der aufgedruckte Ticketpreis veräußert werden.
- Das Fotografieren auf dem Veranstaltungsgelände ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Jegliche Veröffentlichung bedarf einer schriftlichen Genehmigung.
- Mitschnitte und/oder Aufzeichnungen, die ohne eine explizite Erlaubnis des Veranstalters und/oder eines Künstlers gemacht werden, sind verboten. Der Veranstalter ist berechtigt, widerrechtlich hergestellte Aufnahmen zu löschen bzw. löschen zu lassen. Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt.
- Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters unzulässig.
- Während der gesamten Veranstaltung werden durch den Veranstalter oder dessen Beauftragten Bild- und Tonaufnahmen erstellt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. der Festzugstrecke willigt der Besucher unwiderruflich in die Anfertigung dieser Aufnahmen ein. Der Veranstalter kann das in diesem Zusammenhang erstellte Bild- und Tonmaterial unentgeltlich verwerten bzw. veröffentlichen.
Es gilt das Jugendschutzgesetz (JuSchG). Bitte beachtet insbesondere:
- Stark alkoholisierten Personen wird der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt
- Kein Ausschank von Alkohol an offensichtlich stark alkoholisierte Personen
- Jugendliche/Kinder unter 16 Jahren
- Kein Einlass in unsere Abendveranstaltungen am Freitag und Samstag.
Ausnahme: In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person (z.B. einem Elternteil) ist der Zutritt für Jugendliche/Kinder gestattet. In Ausnahmefällen wird auch eine (schriftliche) Übertragung der Erziehungsaufgabe ("Muttizettel") an eine erziehungsbeauftragte Person vom Veranstalter akzeptiert. Voraussetzung ist hier in jedem Fall, dass ein Autoritätsverhältnis zwischen der begleitenden erziehungsbeauftragten Person und dem oder der Minderjährigen besteht. - Kein Ausschank von Alkohol
- Kein Einlass in unsere Abendveranstaltungen am Freitag und Samstag.
- Jugendliche unter 18 Jahren
- Ohne Begleitung durch eine personensorgeberechtigte Person (z.B. einem Elternteil) oder einer erziehungsbeauftragten Person muss die Veranstaltung spätestens um 24:00 Uhr verlassen werden. Die (schriftliche) Übertragung der Erziehungsaufgabe ("Muttizettel") an eine erziehungsbeauftragte Person wird in Ausnahmefällen vom Veranstalter akzeptiert. Voraussetzung ist hier in jedem Fall, dass ein Autoritätsverhältnis zwischen der begleitenden erziehungsbeauftragten Person und dem oder der Minderjährigen besteht.
- Der Zutritt zur Bar ist nicht gestattet
- Jugendliche ab 16 Jahren erhalten Bier und Wein, jedoch keinen Branntwein
- Eine Haftung des Veranstalters ist für alle Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
- Dies gilt nicht für Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen.
- Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt.